Wo mehrere Eigentümer unter einem Dach leben, sind Konflikte fast unvermeidlich – sei es über Renovierungen, die Nutzung gemeinsamer Flächen oder die Höhe des Hausgelds. Damit Meinungsverschiedenheiten nicht in Dauerstreit enden, regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), wie gemeinschaftliche Entscheidungen getroffen werden. Ist die Eigentümerversammlung – das zentrale Forum der Gemeinschaft.
Mindestens einmal im Jahr kommen die Eigentümer zusammen, um über wichtige Themen abzustimmen: die Jahresabrechnung, Instandhaltungsmaßnahmen, oder Modernisierungen Auch über Hausordnungen oder Sonderumlagen wird hier entschieden. Seit der Reform des WEG im Jahr 2020 gilt: Eigentümerversammlungen dürfen auch online stattfinden, sofern die Gemeinschaft dies erlaubt.
Einladungen können per E-Mail versendet werden, und eine Frist von drei Wochen reicht aus – das macht die Organisation deutlich einfacher. Über Fragen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen wird in der Regel per Mehrheit entschieden. Nur bei tiefgreifenden Veränderungen, etwa einem Aufzuganbau oder größeren Umbaumaßnahmen, ist weiterhin die Zustimmung aller erforderlich. Die Reform hat Modernisierungen erleichtert: Einfache bauliche Veränderungen können nun auch mehrheitlich beschlossen werden, solange kein Eigentümer unbillig benachteiligt wird.