Parkplätze sind in vielen Städten ein rares Gut – und wer auf der Suche nach einer Lücke wird, greift mitunter zu kreativen Lösungen. Doch ob halb auf dem Gehweg, kurz in der Feuerwehrzufahrt oder direkt an der Bushaltestelle: Wer falsch parkt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Seit der Reform des Bußgeldkatalogs sind die Strafen für Parkverstöße teils deutlich gestiegen. Wer sein Auto etwa auf dem Geh- oder Radweg abstellt, zahlt inzwischen mindestens 80 Euro – bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer kann es bis zu 130 Euro kosten. Besonders teuer wird es, wenn Feuerwehrzufahrten blockiert oder Haltestellen zugeparkt werden. Auch das Halten in zweiter Reihe oder das Zuparken von Kreuzungen und Einfahrten wird inzwischen deutlich strenger geahndet als früher.
Abschleppen - wann es zulässig ist
Ob ein Auto tatsächlich abgeschleppt werden darf, hängt von der konkreten Situation ab. Auf öffentlichen Straßen gilt: Wenn ein Fahrzeug den Verkehr behindert, die Sicht versperrt oder eine Gefährdung darstellt, darf es entfernt werden. Die Kosten dafür trägt in der Regel der Fahrzeughalter.
Anders sieht es auf privaten Flächen aus, etwa vor Supermärkten, Wohnhäusern oder Arztpraxen. Hier darf der Eigentümer ebenfalls abschleppen lassen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wichtig ist dabei: Es muss das mildeste Mittel gewählt werden, zum Beispiel ein Hinweiszettel oder eine Aufforderung zum Wegfahren. Zudem ist der Eigentümer verpflichtet, die Kosten für das Abschleppen möglichst gering zu halten. Überhöhte Rechnungen oder zusätzliche Gebühren sind häufig angreifbar – hier kann eine rechtliche Prüfung helfen.
Knöllchen am Scheibenwischer - und jetzt?
Wer ein Verwarnungsgeld bekommt, muss das nicht einfach hinnehmen. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen – etwa weil ein Schild nicht sichtbar war oder das Fahrzeug gar nicht an der genannten Stelle stand – kann Einspruch eingelegt werden. Dafür gilt eine Frist von einer bis zwei Wochen, je nach Art des Bescheides. Bei größeren Summen oder drohenden Punkten kann sich der Gang zum Fachanwalt lohnen.