Überschuldung ist für viele Menschen eine enorme Belastung. Die Verbraucherinsolvenz bietet Betroffenen die Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien und finanziell neu zu starten. Doch wie läuft das Verfahren ab, welche Voraussetzungen gibt es, und welche Folgen hat eine Privatinsolvenz?
Bevor eine Verbraucherinsolvenz beantragt werden kann, muss der Schuldner versuchen, mit seinen Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dies geschieht meist mit Hilfe einer Schuldnerberatung oder eines Anwalts. Ziel ist es, einen Schuldenbereinigungsplan zu erstellen, der eine Ratenzahlung oder einen Teilverzicht der Gläubiger vorsieht. Falls dieser Versuch scheitert, wird dies durch eine anerkannte Stelle bescheinigt. Mit dieser Bescheinigung kann dann beim Insolvenzgericht die Verbraucherinsolvenz beantragt werden.
Sobald das Gericht das Verfahren eröffnet, übernimmt ein Insolvenzverwalter die Kontrolle über das pfändbare Vermögen des Schuldners. Wertvolle Besitztümer – mit Ausnahme von lebensnotwendigen Dingen wie Kleidung oder Möbeln – werden verkauft, um die Gläubiger zu bedienen. Auch ein großer Teil des Einkommens oberhalb der Pfändungsfreigrenze wird für die Schuldentilgung genutzt. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase, die je nach Situation drei bis sechs Jahre dauert. Während dieser Zeit muss der Schuldner einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um Arbeit bemühen, darf keine neuen Schulden machen und muss Änderungen seiner finanziellen Lage dem Insolvenzverwalter melden.
Hat der Schuldner die Wohlverhaltensphase erfolgreich durchlaufen, erlässt ihm das Gericht alle restlichen Schulden – mit wenigen Ausnahmen wie Unterhaltsschulden oder Strafen. Damit ist die finanzielle Last getilgt, und der Schuldner kann neu beginnen. Allerdings hat eine Verbraucherinsolvenz auch Konsequenzen. Der Eintrag bei der Schufa bleibt noch drei Jahre nach Abschluss bestehen, was die Aufnahme von Krediten oder Mietverträgen erschwert. Bestimmte Berufsgruppen dürfen während der Insolvenz nicht tätig sein, und das pfändbare Einkommen wird weiterhin an die Gläubiger abgeführt.
Trotz dieser Einschränkungen bietet die Verbraucherinsolvenz eine echte Chance für einen wirtschaftlichen Neustart. Sie ermöglicht es, sich aus einer ausweglosen Schuldenlage zu befreien und nach einigen Jahren schuldenfrei und ohne Altlasten in die Zukunft zu blicken. Wer sich an die gesetzlichen Vorgaben hält, kann spätestens nach sechs Jahren finanziell neu anfangen. Dennoch sollte sie erst in Betracht gezogen werden, wenn andere Lösungen, wie eine außergerichtliche Einigung, nicht möglich sind. Schuldnerberatungen helfen dabei, die beste Entscheidung für die eigene finanzielle Zukunft zu treffen.