Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV ist am 1. Januar 2025 eine weitreichende Neuerung im deutschen Arbeitsrecht in Kraft getreten: Arbeitsverträge, Änderungs- und Zusatzvereinbarungen können künftig in Textform geschlossen werden. Die bisher zwingende Schriftform entfällt, was den digitalen Vertragsschluss erheblich erleichtert.
Damit eine Vereinbarung in Textform wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss das Dokument für die Arbeitnehmer zugänglich sein, dauerhaft gespeichert und ausgedruckt werden können. Darüber hinaus sind Arbeitgeber verpflichtet, sich den Zugang der Vereinbarung bei ihren Beschäftigten nachweisen zu lassen. Diese Änderungen tragen wesentlich zur Modernisierung und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren bei.
Erleichterungen bei Renteneintritts klauseln
Die Neuregelung betrifft neben Arbeitsverträgen auch Renteneintrittsklauseln. Hier gilt ebenso seit dem 1. Januar 2025 die Textform als ausreichend. Dies gilt jedoch nur für Neuverträge, für bereits abgeschlossene Arbeitsverträge bleibt es bei der Schriftform. Diese Anpassung erleichtert Unternehmen und Arbeitnehmern die Gestaltung arbeitsrechtlicher Übergangsregelungen. Die Umstellung auf die digitale Form schafft mehr Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand, ohne bestehende arbeitsrechtliche Standards aufzuweichen.
Elektronische Arbeitszeugnisse erstmals möglich
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Ausstellung und Übermittlung von Arbeitszeugnissen. Bisher mussten diese Dokumente in Papierform ausgestellt und persönlich ausgehändigt oder per Post versandt werden. Ab 2025 erlaubt § 109 Abs. 3 Gewerbeordnung nun auch die elektronische Übermittlung vorausgesetzt, der Arbeitnehmer stimmt dem Verfahren zu.
Durch diese Reform wird der gesamte Prozess effizienter, da Unternehmen die Zeugnisse künftig schneller und kostengünstiger ausstellen können. Gleichzeitig profitieren die Beschäftigten von einer vereinfachten Archivierung ihrer Dokumente. Die Digitalisierung des Verfahrens trägt zudem zur Reduzierung des Papierverbrauchs und damit zu einer nachhaltigeren Verwaltungspraxis bei.
Erleichterungen in der Leiharbeit
Im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung bringt die Reform weitere bürokratische Erleichterungen. Unternehmen, die Leiharbeitnehmer beschäftigen, profitieren künftig von vereinfachten Meldepflichten. Diese Maßnahmen sollen zu mehr Transparenz führen und administrative Hürden abbauen.
Für die betroffenen Leiharbeitnehmer bleibt es bei der gesetzlichen Gleichstellung mit der Stammbelegschaft nach neun bzw. 15 Monaten. Die Neuregelungen sorgen somit für mehr Effizienz im Verwaltungsverfahren, ohne die Rechte der Beschäftigten einzuschränken. red