Was Sie beachten sollen!

HOLZ-/RESTSPERRMÜLL RAUSSTELLEN

12. Juni 2025

SO BITTE NICHT! 

WAS GEHÖRT NICHT ZUM SPERRMÜLL?

Abfälle aus dem Baubereich wie z.B. Tapeten, Teppichböden, Türen und Rollläden, Deckenverkleidungen, Dachpappe, Bitumen, Dämmstoffe jeglicher Art, Bodendielen, Kanthölzer, Paneelbretter, Dachbalken

Abfälle aus gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben

Auto-, Motorrad-, Roller- oder Mofateile und Reifen

Holzteile oder -gegenstände aus dem Außenbereich der Altholzkategorie A IV (z.B. Türen, Fenster, Fensterläden, Zäune, Paletten)

in Kartons oder Müllsäcken verpackte Abfälle oder Gegenstände

Kleidungsstücke, Fensterglas, Tierkadaver, Grünabfälle

Mineralische Bauabfälle wie Ziegeln, Mauerwerk, Fliesen, Rigipsplatten, Mineral-/ Glaswolle, WC-Schüsseln, Waschbecken

Öltanks, Ölfässer, Gasflaschen

Papier, Pappe und Kartonagen, Verpackungsmaterialien aus Kunst- und Verbundstoffen, Metallen oder Glas


SPERRMÜLLANMELDUNG NUR FÜR PRIVATHAUSHALTE

WICHTIGER HINWEIS!

BEANTRAGUNG DER ABHOLUNG AUCH ONLINE UNTER
WWW.AWB-BAD-KREUZNACH.DE