DIE KALTE JAHRESZEIT STEHT VOR DER TÜR

BEUGEN SIE WITTERUNGSBEDINGTEN BEEINTRÄCHTIGUNGEN VOR!

06. Dezember 2024
DIE KALTE JAHRESZEIT STEHT VOR DER TÜR

Fotos: Igor Link-stock.adobe.com

Bald ist wieder mit Nachtfrösten und später auch mit Schnee- oder Eisglätte zu rechnen. Den AWB erreichen dann wieder vermehrt Reklamationen wegen nur teilweise oder gar nicht geleerter Abfallbehälter.

Meistens - vorausgesetzt, die Straßen sind frei sind die Ursache Abfälle, die im Abfallgefäß angefroren und deshalb bei der Entleerung nicht ins Entsorgungsfahrzeug hineingerutscht sind. Damit Ihnen dies möglichst gar nicht erst passiert, befolgen Sie bitte die neben abgedruckten Tipps. Beachten Sie bitte außerdem, dass in diesen Fällen keine zusätzliche Anfahrt mit neuem Leerungsversuch erfolgt.

Sollte Ihr Grundstück aufgrund glatter Straßen gar nicht erreichbar sein, sind wir bemüht, dieses so schnell wie möglich erneut anzufahren. Das ist jedoch frühestens nach Beseitigung der witterungsbedingten Beeinträchtigung machbar und kann daher mehrere Tage und in Einzelfällen auch mehr als eine Woche dauern. Lassen Sie in diesen Fällen die Abfallgefäße bitte so lange an der Straße stehen, bis die Leerung erfolgt ist oder noch besser: Stellen Sie Ihr Abfallgefäß gleich an die nächste befahrbare Straße.

Bitte warten Sie generell einen Tag, bevor Sie die Entleerung der Abfallgefäße betreffende Reklamationen an den Abfallwirtschaftsbetrieb richten.

Weil die Leerungsdaten der Entsorgungsfahrzeuge über Nacht an den Abfallwirtschaftsbetrieb übermittelt werden, kann Ihr Anliegen ohnehin erst am auf den Abfuhrtag folgenden Tag bearbeitet werden.

WINTER-TIPPS FÜR DIE ENTSORGUNG:

Damit die Abfallentsorgung auch in der kalten Jahreszeit möglichst reibungslos erfolgen kann, bitten wir Sie, die folgenden Punkte zu beachten:

- Stellen Sie Ihr Abfallgefäß möglichst frostgeschützt unter und bringen Sie es am Abfuhrtag erst um 6 Uhr an die Straße.
- Wickeln Sie feuchte Abfälle in Zeitungspapier ein; Bioabfälle nicht in Kunststofftüten (auch nicht in biologisch abbaubare), einpacken.
- Legen Sie den Boden der Abfallgefäße mit trockenem Material aus und legen Sie innen Pappe um die Tonnenwandung
- Lösen Sie festgefrorene Abfälle z. B. mit einem Spaten von der Tonnenwandung.
- Kommen Sie Ihrer - in der Ortssatzung geregelten - Räumpflicht nach; sorgen Sie für eine befahrbare Straße.
- Parken Sie Ihr Fahrzeug so, dass der fließende Verkehr nicht behindert wird.


FEIERTAGSBEDINGT MEHR MÜLL?

ÜBERFÜLLTE ABFALLGEFÄSSE UND BEISTELLUNGEN SIND NICHT ZULÄSSIG!

Nach Feiertagen sind verstärkt Abfallgefäße zu beobachten, aus denen oben der Müll quillt und deren Deckel offen steht.

HINWEIS!

INFO:  Beachten Sie bitte, dass dies verboten ist und in diesen Fällen die Leerung der Abfallgefäße nicht durchgeführt wird.

Die sogenannten Beistellungen, das sind in den meisten Fällen zu den regulären Abfallgefäßen dazugestellte, nicht zugelassene, mit Müll befüllte Säcke, werden ebenfalls stehen gelassen.

Für die korrekte Entsorgung von zusätzlich angefallenen Müllmengen können Sie unter einer Reihe von Möglichkeiten die für Sie passende auswählen.

So entsorgen Sie die Mehrmengen an Müll richtig:

- Offizielle Zusatzsäcke des Abfallwirtschaftsbetriebs besorgen (gebührenpflichtig, siehe Seite 11 in dieser Ausgabe); nur diese Säcke werden bei der Leerung der Abfalltonnen mit entsorgt
- Beauftragung einer zusätzlichen „Sonderleerung“ (gebührenpflichtig, schriftlich beim AWB beauftragen) Ihres Abfallgefäßes
- Sollten Ihre Abfallgefäße generell nicht ausreichen, können Sie beim Abfallwirtschaftsbetrieb größere (und teurere) Abfalltonnen bestellen.