Sperrmüllanmeldung nur für Privathaushalte

15. Juni 2022
Sperrmüllanmeldung nur für Privathaushalte

Holz- und Restsperrmüll getrennt voneinander bereitstellen. Fotos: AWB

WAS IST ZU BEACHTEN?1. Sperrige Abfälle (Holz-/Restspermüll) werden bis zu zweimal jährlich auf Abruf (zwei Abruftermine pro Jahr mit maximal 3 cbm pro Abruf oder einmal pro Jahr 6 cbm) amGrundstück abgeholt. *

2. Sperrige Metallteile und Metallgegenstände sowie sperrige Elektro- und Elektronikgroßgeräte werden einmal jährlich auf Abruf am Grundstück abgeholt.*

3. Holz- und Restsperrmüll werden gemeinsam an einem Termin, aber mit getrennten Fahrzeugen abgeholt. Stellen Sie deshalb bitte immer Holzteile und Restsperrmüllgegenstände getrennt voneinander bereit.

4. Sperrige Metallteile und Metallgegenstände sowie sperrige Elektro- und Elektronikgeräte werden an einem gesonderten Termin abgefahren. An dem Abholtermin können auch Elektrokleingeräte und nicht sperrige Metallteile dazugestellt werden.

5. Bitte stellen Sie den Sperrmüll am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereit.

6. Von der Abfuhr ausgeschlossen sind Abfälle, die auf Grund ihrer Einzelgröße (länger als 1,70 m, breiter als 1 m und größer als 1 cbm) oder ihres Einzelgewichts (schwerer als 50 kg) nicht abgefahren werden können.

7. Von der Abfuhr ausgeschlossene Abfälle sind unverzüglich von der öffentlichen Verkehrsfläche zu entfernen.

* Sind Sammelplätze für die Abfallgefäße festgelegt, ist der Sperrmüll dort bereitzustellen.

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