Das örtliche Hospiz hat einen nahestehenden Menschen begleitet, einem Tierschutzverein fühlt man sich seit Jahren verbunden: Solche Erfahrungen können den Wunsch wecken, eine Einrichtung auch über den eigenen Tod hinaus zu unterstützen. Dafür muss niemand sein gesamtes Vermögen einem guten Zweck widmen. Mit einem Vermächtnis im Testament lässt sich eine bestimmte Geldsumme hinterlassen, während die Familie erbt.
Erbe und Vermächtnis sind rechtlich verschiedene Dinge. Wer seine Kinder als Erben einsetzt und einem gemeinnützigen Verein eine Geldsumme vermacht, macht den Verein nicht zum Miterben. Er erhält vielmehr einen Anspruch auf Auszahlung gegenüber den Erben. Diese müssen das Vermächtnis aus dem Nachlass erfüllen.
So lässt sich etwa festlegen, dass ein Hospizverein 5000 Euro erhalten soll. Wichtig ist, den Empfänger mit vollständigem Namen und Anschrift eindeutig zu benennen. Ein Gespräch mit der Einrichtung kann vorab klären, wer der richtige Träger ist. Der Name eines Hauses kann sich von dem des verantwortlichen Vereins unterscheiden. Wie hoch die Zuwendung sein soll, hängt auch davon ab, was den Angehörigen bleiben soll. Pflichtteilsansprüche lassen sich durch ein Vermächtnis nicht einfach umgehen. Ein Fachanwalt für Erbrecht oder ein Notar kann prüfen, ob die gewünschte Verteilung diese Ansprüche berücksichtigt und eindeutig formuliert ist.
Auch die Form entscheidet darüber, ob der Wille später gilt: Wer ein Testament ohne Notar selbst verfasst, muss den gesamten Text von Hand schreiben und unterschreiben. Ort und Datum sollten ebenfalls enthalten sein. Ein unterschriebener Computerausdruck genügt dafür nicht. Den Angehörigen schon zu Lebzeiten zu erklären, warum einem die begünstigte Einrichtung wichtig ist, kann Verständnis schaffen. Ein solches Gespräch ersetzt jedoch keine wirksame Regelung im Testament.
