Rheinland-Pfalz steht vor einer grundlegenden Reform seines Bestattungsgesetzes. Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf bereits gebilligt, die endgültige Entscheidung im Landtag wird im Frühjahr 2025 erwartet. Ziel der Novelle ist es, mehr individuelle Bestattungsmöglichkeiten zu schaffen, bürokratische Hürden abzubauen und den gesellschaftlichen Wandel in der Bestattungskultur zu berücksichtigen.

Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Einführung der Flussbestattung. Während Seebestattungen in Deutschland bisher nur auf hoher See erlaubt waren, wird es künftig möglich sein, die Asche Verstorbener in den vier größten Flüssen des Landes – Rhein, Mosel, Lahn und Saar – zu verstreuen. Eine weitere Anpassung betrifft die Sargpflicht. Künftig können Verstorbene unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit im Leichentuch beigesetzt werden. Während diese sogenannte Tuchbestattung bislang vor allem im Islam praktiziert wird, steht sie nun allen Bürgerinnen und Bürgern offen.
Bisher mussten Urnen in Rheinland-Pfalz zwingend auf Friedhöfen beigesetzt werden. Die geplante Reform erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, die Asche eines Verstorbenen zu Hause aufzubewahren oder an einem genehmigten Ort zu verstreuen. Zudem wird es möglich sein, die Asche zu Erinnerungsstücken verarbeiten zu lassen, etwa in Form eines synthetischen Diamanten.


Besondere Aufmerksamkeit gilt in der Reform den sogenannten Sternenkindern – Babys, die vor, während oder kurz nach der Geburt versterben. Eltern soll es künftig unabhängig vom Geburtsgewicht ihres Kindes ermöglicht werden, einen offiziellen Bestattungsort zu erhalten, um einen angemessenen Ort der Trauer zu haben.
Auch für im Ausland gefallene Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr wird es eine Neuregelung geben: Auf Antrag der Angehörigen kann das Land die Kosten für Grabnutzung und -pflege übernehmen, sofern diese nicht durch die Bundeswehr gedeckt werden.
Mit der Reform passt sich Rheinland-Pfalz den veränderten Wünschen der Bevölkerung an und schafft eine der modernsten Bestattungsgesetzgebungen in Deutschland. Die neuen Regelungen bieten Hinterbliebenen mehr Entscheidungsfreiheit, berücksichtigen gesellschaftliche Entwicklungen und ermöglichen eine individuellere Gestaltung der Abschiednahme.