Trauer am Arbeitsplatz

Was Arbeitnehmer wissen sollten

27. November 2024
Trauer am Arbeitsplatz

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Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine der schwersten Erfahrungen im Leben. In solchen Zeiten stellt sich für viele die Frage, wie sie Beruf und Trauer bewältigen können. Welche Rechte haben Arbeitnehmer in Deutschland während der Trauerzeit? Welche Pflichten bestehen gegenüber dem Arbeitgeber?

In Deutschland haben Arbeitnehmer bei bestimmten familiären Anlässen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in § 616 vor, dass Arbeitnehmer für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ von der Arbeit freigestellt werden können, wenn sie aus persönlichen Gründen verhindert sind. Der Tod eines nahen Angehörigen zählt zu solchen Gründen. Die Dauer des bezahlten Sonderurlaubs ist gesetzlich nicht festgelegt und variiert je nach Tarifvertrag oder betrieblicher Vereinbarung. Üblicherweise werden bei Todesfällen in der unmittelbaren Familie ein bis drei Tage gewährt. Es ist ratsam, im Arbeitsvertrag oder in den geltenden Tarifverträgen nachzusehen, welche Regelungen im konkreten Fall gelten.

Bei einem Trauerfall sollten Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber so früh wie möglich informieren. Die Mitteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen; eine schriftliche Form ist jedoch empfehlenswert, um Missverständnisse zu vermeiden. In der Regel wird ein Nachweis, wie beispielsweise eine Sterbeurkunde, nicht verlangt, es sei denn, der Arbeitgeber fordert diesen ausdrücklich an.

Reicht der bezahlte Sonderurlaub nicht aus, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu beantragen. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht jedoch nicht; die Gewährung liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Einige Unternehmen zeigen sich in solchen Situationen kulant und ermöglichen längere Freistellungen oder flexible Arbeitszeiten, um den Trauernden zu unterstützen. 

Sofern keine Freistellung vereinbart wurde, bleiben Arbeitnehmer verpflichtet, trotz der emotional belastenden Situation, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Trauer kann eine Krankschreibung durch einen Arzt erforderlich sein. In diesem Fall gelten die üblichen Regelungen zur Krankmeldung und Lohnfortzahlung.

Viele Unternehmen bieten indes ihre Unterstützung für trauernde Mitarbeiter an. Dies kann in Form von betrieblichen Sozialdiensten, Mitarbeiterberatungen oder Kooperationen mit externen Beratungsstellen erfolgen. Es lohnt sich, beim Arbeitgeber oder Betriebsrat nach solchen Angeboten zu fragen.

Vertrauen Sie im Trauerfall Ihren kompetenten Partnern.

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