In der dunklen Jahreszeit machen sich viele Menschen Gedanken über die Wünsche für die eigene Bestattung. Dafür gibt es nicht nur emotionale, sondern auch sachliche Gründe: 1. Die Gesamtkosten einer Beerdigung betragen aktuell durchschnittlich rund 13.000 Euro, durch Planung und Absicherung können sie besser kalkuliert werden. 2. Wer seine persönlichen Wünsche für die eigene Bestattung festlegt, stellt sicher, dass sie umgesetzt werden. 3. Mit einer Bestattungsvorsorge entlastet man seine Angehörigen von Entscheidungen und finanziellen Belastungen.
Warum Bestattungsvorsorge besser ist als das Sparbuch, und warum die Willenserklärung nicht ins Testament gehört
Legt man statt einer Bestattungsvorsorge Geld auf dem Sparbuch zurück, so haben die Angehörigen darauf nicht automatisch Anspruch, denn die Summe wurde nicht „zweckgebunden“ angelegt. Ein weiterer Vorzug der Bestattungsvorsorge gegenüber dem Sparbuch: Sie gehört zum Schonvermögen und muss nicht für andere Zwecke angetastet werden, denn sie dient nur der Finanzierung der Bestattungskosten.
Die im Rahmen der Bestattungsvorsorge unterzeichnete Willenserklärung sollte man in seine Dokumentenmappe legen – wo sich auch Geburts- und Heiratsurkunden befinden. Denn dies sind die ersten Dokumente, die ein Bestatter im Sterbefall benötigt. Den eigenen Bestattungswunsch, etwa ob Erdbestattung oder Einäscherung, im Testament zu verfügen, reicht nicht aus, da die Testamentseröffnung meist Wochen nach dem Tod beziehungsweise der Beisetzung stattfindet.
djd


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