Nach einem Todesfall in einem Pflegeheim oder Krankenhaus haben die Angehörigen das Recht, selbst zu entscheiden, welches Bestattungsunternehmen mit der Beerdigung beauftragt wird. Auch wenn der Tod in einer Einrichtung eintritt, bleibt die Entscheidungskompetenz in Bezug auf die Bestattung bei den totensorgeberechtigten Angehörigen.
In Situationen, in denen die Angehörigen nicht direkt erreichbar sind oder Zeitdruck besteht, kann die Einrichtung zwar ein Bestattungsunternehmen mit der Abholung des Verstorbenen beauftragen. Diese Maßnahme beschränkt sich jedoch ausschließlich auf die Überführung des Verstorbenen in eine Leichenhalle oder zu einem Bestattungsinstitut. Weitere Entscheidungen, wie die Auswahl des endgültigen Bestattungsunternehmens und die Organisation der Bestattung, obliegen den Angehörigen.
Sollten die Angehörigen einen anderen Bestatter wünschen als das von der Einrichtung beauftragte Unternehmen, ist ein Wechsel jederzeit möglich. Das ursprünglich beauftragte Unternehmen darf ohne ausdrücklichen Auftrag keine weiteren Maßnahmen durchführen. Die Einrichtung ist verpflichtet, den Verstorbenen an den von den Angehörigen gewünschten Bestatter zu übergeben. Es wird empfohlen, im Vorfeld mit der Einrichtung zu besprechen, welches Bestattungsunternehmen nach einem Todesfall kontaktiert werden soll. Solche Absprachen können im Ernstfall zu mehr Klarheit und Verlässlichkeit führen.