Vielen Menschen fällt es schwer, sich mit der Gestaltung des eigenen Abschieds auseinanderzusetzen. Eine testamentarische Verfügung kann Klarheit schaffen und Hinterbliebenen wertvolle Orientierung geben. Ein Testament regelt nicht nur, wie Vermögen und Besitz nach dem Tod verteilt werden sollen, es kann auch konkrete Wünsche bezüglich der Bestattung enthalten.
Ob Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung – der Verstorbene kann im Testament festlegen, welche Art der Bestattung gewünscht wird. Darüber hinaus können auch Anweisungen enthalten sein, wo die Bestattung stattfinden soll. Auch die Gestaltung des Grabes kann Teil der Verfügung sein. Neben der Bestattung selbst können im Testament auch Wünsche zur Trauerfeier festgehalten werden. Dies kann von der Auswahl des Musikstücks über die Art der Zeremonie bis hin zur Art der gereichten Speisen reichen.
Für die Erstellung einer testamentarischen Verfügung gibt es keine Formvorschriften, jedoch sollte sie klar und eindeutig verfasst sein. Es ist ratsam, das Testament schriftlich zu verfassen und es eventuell von einem Notar beurkunden zu lassen.


Ohne testamentarische Verfügung müssen die Angehörigen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben entscheiden, wie die Bestattung durchgeführt werden soll.