Was passiert bei einer Grabauflösung?

Ruhefrist kann nach Ablauf auch verlängert werden

29. Oktober 2023
Was passiert bei einer Grabauflösung?

Wenn die Ruhefrist abgelaufen ist, werden Gräber aufgelöst, es sei denn, man verlängert sie. Foto: mario_vender - stock.adobe.com

Wenn wir an das Grab als Erinnerungsort für Hinterbliebene denken, glauben wir, dass es ein Ort für die Ewigkeit ist. Aber verschiedene Faktoren und Umstände führen früher oder später meist zu einer Auflösung des Grabes, nicht zuletzt der Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit.

Die Ruhezeit oder auch Ruhefrist ist der Zeitraum ab Bestattung, in dem die Grabstätte nicht aufgelöst werden oder gestört werden darf. Ausnahmen gibt es natürlich auch hier, etwa bei Familien- oder Partnergräbern oder wenn eine Umbettung nötig ist. Die Dauer der Ruhezeit unterscheidet sich dabei teilweise stark je nach Standort des Friedhofs und Beschaffenheit des Bodens. Die Ruhefrist dient dazu, zu gewährleisten, dass sich der Sarg oder die Urne mit den sterblichen Überresten eines Verstorbenen vollständig in der Erde zersetzen kann, typischerweise ist die Ruhezeit für Urnengräber dabei zehn bis 20 Jahre, bei Erdgräbern sind es 20 bis 30 Jahre. Bei besonders lehmhaltigen Böden kann es sogar bis zu 40 Jahre dauern, ehe die Frist erreicht ist, entsprechend macht es Sinn, sich im Vorhinein über die Ruhefrist der Gräber von Hinterbliebenen zu informieren.

Ist das Ende der Frist erreicht, endet meist auch das Nutzungsrecht. Wird das nicht von Angehörigen verlängert, wird das Grab aufgelöst, das heißt, die Ruhestätte wird abgeräumt und eingeebnet und kann danach neu belegt werden. Bei einer Wahlgrabstätte kann das Nutzungsrecht beliebig oft erneuert werden, wodurch die Ruhezeit wieder in voller Länge von vorne beginnt, was allerdings auch bedeutet, dass Grabnutzungsgebühren für die gesamte Dauer erneut anfallen. Eine Verlängerung geschieht außerdem automatisch, wenn in einem Familien- oder Partnergrab eine weitere Beisetzung vorgenommen wird, hier fällt dann auch nur eine anteilige Gebühr an.

In Reihengräbern, die gängigste Art des Grabes, kann die Ruhezeit nicht verlängert werden. Vor einer bevorstehenden Auflösung werden die Angehörigen jedoch rechtzeitig informiert, sodass sie genügend Zeit haben, die Grabstätte zu räumen. Dabei können sie nicht nur Deko-Objekte wieder mit nach Hause nehmen, ihnen gehört auch der Grabstein und die Einfassung, die daher entweder entsorgt werden oder mit nach Hause genommen werden müssen.

Jeder Friedhof hat seine eigenen Regelungen, was die Grabauflösung angeht, daher lohnt es sich, sich im Vorhinein bestens zu informieren. So dürfen auf manchen Friedhöfen nur ausgebildete Steinmetze Grabplatten, - steine und Einfassungen entfernen, anderswo dürfen die Angehörigen das selbst erledigen. In manchen Fällen müssen sich die Hinterbliebenen auch darum kümmern, dass die Grabbepflanzung verschwindet, oft kümmert sich aber auch die Friedhofsgärtnerei darum.

Die Kosten für die Grabauflösung tragen die Hinterbliebenen und liegen je nach Friedhof und Art und Größe des Grabes zwischen 150 und 500 Euro. Kommen Hinterbliebene ihren Pflichten bei der Räumung des Grabens nicht nach und muss stattdessen der Friedhof selbst dafür sorgen, dass etwa Grabsteine oder Grabschmuck entfernt werden, können zusätzliche Kosten entstehen.

Auch die Kosten für eine vorzeitige Grabauflösung müssen von Angehörigen getragen werden. Wenn sich beispielsweise niemand mehr um das Grab kümmern kann oder es bereits verwildert ist, kann der Friedhof eine frühzeitige Auflösung in die Wege leiten.

Wichtig nach einer Grabauflösung ist, als Hinterbliebene neue Wege und Orte für die Trauer zu finden. Auch, wenn in den meisten Fällen viel Zeit seit dem Trauerfall vergangen ist, ist es dennoch wichtig, die Verbindung zu dem Verstorbenen nicht zu verlieren.