Das Leben eines Menschen hinterlässt Spuren. Vor allem natürlich in der Erinnerung und in den Herzen jener Personen, die in Kontakt mit ihnen waren. Die engsten Freunde und Familie trauern um die Verstorbenen und brauchen einige Zeit, um sich mit der neuen Situation zurechtzufinden. Aber genau in diese Phase fallen einige Dinge, die man erledigen sollte, denn sie dulden keinen Aufschub. Wir stellen hier die wichtigsten Dinge zusammen:


Amtsformalitäten
Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt (Sterbeort, nicht Wohnort!) in mehrfacher Ausfertigung ausstellen lassen. Für den Antrag brauchen Sie Personalausweis, Geburtsurkunde, Totenschein und Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe-/Lebenspartnerschaft des Verstorbenen oder gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung.
Als Erbe unter Umständen den Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Testament eröffnen lassen, eventuell Notar einschalten. Finanzamt innerhalb von drei Monaten über die Erbschaft informieren (eventuell Antrag stellen auf vorzeitigen Lohnsteuerjahresausgleich Versorgungs-/Sozialamt informieren.
Wohnungs/Hausrat
• Haustiere, Blumen und Pflanzen versorgen,
• Besitz von
• Heizung regulieren,
• Gas/Wasser/Strom abstellen oder ummelden
• Fenster schließen, Stecker ziehen
• Wohnung kündigen oder ummelden,
• Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträge kündigen,
• Post umbestellen,
• Auto und Kfz-Versicherung/-Steuer abmelden.
Arbeitsstelle
• Den Sterbefall beim Arbeitgeber und beim Berufsverband melden,
• Kunden informieren.


Geld/Vermögen
• Daueraufträge bei Banken/Sparkassen änder,
• Fälligkeit von Terminzahlungen beachten,
• Nachricht an Kreditgeber,
• Eventuell Notar, Rechtsanwalt und/oder Steuerberater einschalten.
Renten/Versicherung
• Versicherungen benachrichtigen,
• Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse und gegebenenfalls mit der Berufsorganisation,
• Abrechnung mit den beziehungsweise Lebensversicherungen Sterbekassen,
• Meldung des Todes beim Rentenservice der Deutschen Post AG (per Brief oder bei Post-Filiale),
• Antrag auf Rentenvorschuss für Witwen/Witwer beim Rentenservice der Deutschen Post AG (dreifache der für den Sterbemonat gezahlten Rente) innerhalb eines Monats, Antrag auf Witwen-/Witwerrente beim Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung) oder Versicherungsamt der Stadt-/Gemeindeverwaltung,
• Beamtenversorgung: Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst,
• Haftpflicht-, Hausrat- und Kranken versicherung kündigen oder auf hinterbliebenen Ehepartner umschreiben,
• Neuversicherung von Familienangehörigen bei der Krankenversicherung regeln.
Mitgliedschaften/Dienstleistungen
• Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen, Verbänden,
• Regelmäßige Lieferungen (zum Beispiel Lebensmittel) oder Dienstleistungen (zum Beispiel Haushaltshilfen) abbestellen,
• Zeitungen und Zeitschriften abbestellen,
• Rundfunkbeitrag, Kabelfernsehen, Pay-TV abbestellen/ummelden,
• Ausgeliehene Gegenstände (Bücher, Filme) zurückbringen, Internetseiten, Accounts (bei sozialen Netzwerken Versandhäusern) und E-Mail-Adressen löschen oder verwalten. Red/aeternitas