Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden:
- Notieren Sie das amtliche Kennzeichen
- Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
- Adressen von Zeugen
- Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten

Bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen. Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte.
Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten hierfür gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
Auf Sachverständigen Ihrer Wahl bestehen
Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.
Einen Gutachter Ihres Vertrauens
Ein Gutachter liefert Ihnen: Ein Gebrauchtwagen-Gutachten. Einen zuverlässigen individuellen Bericht über den Zustand des Fahrzeugs, ausgerichtet an festgelegten Qualitätsnormen. Einen Gebrauchtwagen, der den Mindestanforderungen eines Gutachtens entspricht. Die ermittelten Ergebnisse über den Zustand des Fahrzeugs. Eine Einordnung in eine vorgegebene Qualitätsstufe den dem Fahrzeug entsprechenden Wert. Ihr neuer Gebrauchtwagen soll Ihnen Freude machen und sein Geld wert sein.