Der meistverkaufte Kleinwagen in Deutschland

Opel Corsa ist die Nummer 1

26. Juni 2023
Der meistverkaufte Kleinwagen in Deutschland

Foto: Opel

Ob rein elektrisch oder als Verbrenner – nach jüngsten Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes bleibt der Opel Corsa auf dem wichtigen deutschen Heimatmarkt weiterhin die Nummer 1 im Kleinwagensegment. Mit fast 5800 Neuzulassungen setzte sich der Bestseller aus Rüsselsheim im Monat Juni erneut an die Spitze seines Segments. Dabei sicherte sich der Corsa einen Segment-Marktanteil von über 20 Prozent. Und mit mehr als 25000 Neuzulassungen im ersten Halbjahr führt der Corsa auch die bisherige Jahreswertung bei den Kleinwagen an.

Auch der Opel Corsa-e führt das Verkaufsranking im elektrischen Kleinwagensegment an. Mit 1500 Neuzulassungen im Juni und mehr als 6500 Neuzulassungen im bisherigen Jahresverlauf war fast jeder vierte neu zugelassene Elektro-Kleinwagen ein Corsa.

Der Corsa feiert in diesem Jahr seinen 40. Geburtstag. Unsere jüngste Generation schließt nahtlos an die Erfolge der Vorgänger mit insgesamt über 14 Millionen gebauten Fahrzeugen an. Besonders freut uns der Erfolg des batterie-elektrischen Corsa-e. Mit dem neuen Astra und Astra Sports Tourer werden schon im kommenden Jahr zwei weitere rein elektrische Modelle folgen, die uns weiteren Schwung geben werden“, sagt Opel Deutschland Chef Andreas Marx.

Neben dem Corsa erfreut sich auch der stylishe Opel Mokka weiterhin großer Beliebtheit: Das Kompakt-SUV liegt im bisherigen Jahresverlauf auf einem starken dritten Platz in seinem Segment. Bei den rein elektrischen Varianten schneidet der Mokka-e, Gewinner des „Goldenen Lenkrads 20211“, noch besser ab und liegt sogar auf dem zweiten Rang. Weitere Topplatzierungen sicherten sich auch die elektrischen Opel Combo-e Life (Nummer 1 im Segment) und Opel Zafira-e Life (Nummer 2 im Segment).

Über alle Modellreihen hinweg erzielte Opel im Juni einen BEV-Marktanteil (Battery Electric Vehicle) von 7,7 Prozent und verbesserte so seinen Marktanteil für das erste Halbjahr auf 6,0 Prozent. Weiteren Aufschwung erwartet die Marke mit Blitz auch in naher Zukunft – die batterie-elektrischen Astra und Astra Sports Tourer werden im kommenden Jahr zusätzlich zu den bereits bestellbaren Plug-in-Hybriden zu den Händlern rollen.


Vorsicht vor abgesenkten Bordsteinen

5× Stellen, an denen man nicht parken sollte

Parkraum ist vor allem in Städten immer knapp. Einige Stellen sollte man mit dem Auto trotzdem meiden. Parken darf man in Deutschland überall, wo es nicht verboten ist. Was in der Theorie einfach klingt, hat in der Praxis ein paar Haken. Denn nicht immer helfen eindeutige Beschilderungen beim Erkennen eines Verbots. Fünf Stellen, wo man sein Auto auf jeden Fall nicht abstellen sollte.

1 Gehwege:
Auf dem Bürgersteig ist das Halten und Parken verboten, wenn es nicht durch Verkehrszeichen oder Markierungen eindeutig erlaubt ist. Das gilt unabhängig von der Breite des Gehwegs – und sowohl für Autos als auch für motorisierte Zweiräder.

Verboten ist das Parken auch auf sowie links neben Fahrradschutzstreifen, Radfahrstreifen und sogenannten Dooring-Streifen, die Kollisionen zwischen Radfahrern und unvorsichtig geöffneten Autotüren verhindern sollen. Ist es ausdrücklich erlaubt, darf rechts von den Fahrradwegen geparkt werden, etwa in Parkbuchten am Straßenrand. Als Geldbuße werden mindestens 55 Euro fällig.

2 Abgesenkte Bordsteine:
Verboten ist das Parken an niedrigen Bordsteinkanten. Die Absenkung soll beispielsweise Rollstuhlfahrern oder Menschen mit Kinderwagen das Überqueren der Straße erleichtern. Anders als oft gedacht gibt es dabei auch keine Ausnahme für Grundstückseigentümer, deren Ein- und Ausfahrt hinter einem gesenkten Bordstein liegt. Die Geldbuße fällt mit zehn Euro allerdings überschaubar aus.

3 Unübersichtliche Stellen:
Eigentlich müsste es jedem Autofahrer klar sein, dass er sein Fahrzeug nicht so abstellt, dass es andere behindert. Die Straßenverkehrsordnung verbietet das sowieso: Wer im Bereich einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve parkt, muss mit einem 35-Euro-Knöllchen rechnen. Wird jemand behindert oder steht das Auto länger als eine Stunde im Weg, steigt die Geldbuße auf 55 Euro. Wird ein Rettungsfahrzeug behindert, sind es bereits 100 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und ein Punkt in Flensburg.

4 Am linken Rand:
In Deutschland gilt ein Rechtsfahrgebot. Und auch das Parken ist in der Regel nur an dem aus der Fahrtrichtung gesehenen rechten Straßenrand erlaubt. Ausnahmen gibt es bei Einbahnstraßen, wo manchmal auch links geparkt werden darf. Auch wenn am rechten Fahrbahnrand Straßenbahnschienen verlegt sind, kann es eine Ausnahme geben. Ansonsten drohen Geldbußen zwischen zehn und 30 Euro.

5 Spielstraße:
Die vor allem in Wohngebieten anzutreffenden Spielstraßen sind rechtlich gesehen keine Fahrbahnen, sondern Sonderflächen. Die allgemeinen Freipark-Regeln gelten dort daher nicht. Neben dem Vorrang für Fußgänger und dem Gebot, Schrittgeschwindigkeit zu fahren, gibt es strenge Regeln für das Abstellen des Autos. Erlaubt ist es nur in speziell gekennzeichneten Parkflächen; andernfalls drohen mindestens zehn Euro Strafe. Allerdings ist dann auch das Parken entgegen der Fahrtrichtung erlaubt. Holger Holzer/SP-X