NEUE FORMEN der letzten Ruhe

Fluss, Tuch, Wald oder Urnenstele: Rheinland-Pfalz eröffnet unterschiedliche Möglichkeiten für die letzte Ruhestätte

23. Oktober 2026
NEUE FORMEN der letzten Ruhe

Urnenstelen schaffen auf dem Friedhof einen festen Erinnerungsort, ohne dass ein klassisches Erdgrab gepflegt werden muss. Foto: jrgn_flow - stock.adobe.com

Unter einem Baum die letzte Ruhe finden oder die Asche dem Fluss anvertrauen: Viele wünschen sich etwas anderes als das klassische Friedhofsgrab. Seit dem 27. September 2025 macht das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz mehr davon möglich. Sogar die Urne darf unter Auflagen zu Hause bleiben. Die Grenzen sind allerdings klar gezogen. 

Ein Ruheplatz mitten im Wald

Bei einer Waldbestattung liegt die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne am Fuß eines Baumes. Im Alltag sprechen die meisten vom Ruhewald, rechtlich ist er ein Friedhof. Mancher Wald wirkt wie ein Park mit befestigten Wegen, andere Anlagen sind weitgehend naturbelassen.

So wie der Ruhewald Lahnhöhe bei Scheidt: Die Wege sind meist unbefestigt. „Der Wald soll in seinem Erscheinungsbild so natürlich wie möglich bleiben“, sagt Tobias Meyer vom Ruhewald Lahnhöhe. Grabschmuck an den Bäumen ist deshalb nicht erlaubt. Blumen oder Schiefertafeln legen Angehörige am Gedenkstein ab. 

Grabpflege gibt es nicht, der Wald verändert sich ohnehin mit den Jahreszeiten. Zur Wahl stehen verschiedene Baumarten sowie Plätze an Gemeinschafts- oder Familienbäumen. An einem Familienbaum finden bis zu zehn Menschen gemeinsam ihre Ruhe; er kann das traditionelle Familiengrab ersetzen. Auch anonyme Beisetzungen sind möglich, sagt Meyer. Den eigenen Baum kann man schon zu Lebzeiten aussuchen. 

Ohne Grabstein und laufende Pflegekosten kann eine Waldbestattung günstiger ausfallen als ein klassisches Grab. Das hängt vom gewählten Platz und den weiteren Leistungen des Bestatters ab. Für Hinterbliebene zählt oft etwas anderes: Den Besuch kann man mit einem Spaziergang verbinden. Die Trauerfeier findet am Baum, auf dem Andachtsplatz oder in der Trauerhalle statt. „Wir erleben häufig, dass der Wald die Trauer der Menschen anders trägt als der Friedhof“, berichtet Meyer. 

Der Fluss als Erinnerungsort

Eine Flussbestattung hinterlässt kein Grab. Vom Schiff aus übergibt ein Bestattungsunternehmen die Asche dem Wasser, in einer Urne aus Zellulose, die sich sofort auflöst. Möglich ist das auf geeigneten Abschnitten von Rhein, Mosel, Lahn und Saar. Für jede Beisetzung braucht es eine wasserrechtliche Erlaubnis. Blumen und Erinnerungsstücke dürfen nicht ins Wasser.

„Das Wasser trägt die Asche und alles ist im Fluss – wie im Leben“, beschreibt Tobias Meyer den Gedanken dahinter. Für manche ist das tröstlich, andere vermissen einen festen Ort zum Trauern. Familien sollten früh darüber sprechen.

Auf Wunsch findet die ganze Trauerfeier an Bord statt, mit Ansprache und Musik, sogar mit Trauerkaffee. Bis zur Beisetzung steht die Urne auf dem Schiff. Die Trauergemeinde begleitet den Verstorbenen so auf seinem letzten Weg. 

Im Tuch oder in der Urnenstele

Bei der Tuchbestattung kommt der Verstorbene in einem blickdichten, biologisch abbaubaren Tuch ins Grab. Bis unmittelbar an die Grabstätte wird er im geschlossenen Sarg gebracht. Wer sich diese Form ohne religiösen Grund wünscht, muss das zu Lebzeiten schriftlich festhalten und eine Person benennen, die für die Totenfürsorge verantwortlich ist. Ob die Beisetzung möglich ist, entscheidet der Friedhofsträger nach den geltenden Regeln. 

Die Urnenstele ist dagegen keine eigene Bestattungsart, sondern eine Grabform auf dem Friedhof: Die Urne steht in einer Nische oberhalb der Erde. Angehörige haben einen festen Ort zum Erinnern und müssen keine Grabfläche pflegen. Nutzungsdauer und Gestaltung regelt die örtliche Satzung. 

Was im eigenen Garten erlaubt ist

Auch ein privates Grundstück kann zum Ruheort werden. Eine Urne einfach zu vergraben, ist allerdings nicht erlaubt. Erlaubt ist, die Asche oberirdisch auszubringen oder lose in die Erde einzubringen. Das übernimmt ausschließlich ein Bestattungsunternehmen. 

Der Verstorbene muss den Platz schriftlich festgelegt haben, und alle Grundstückseigentümer müssen zustimmen. Gegen Entgelt darf das Grundstück dafür nicht genutzt werden, Nachbargrundstücke dürfen nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden. In bestimmten Schutzgebieten ist die Ausbringung ausgeschlossen. 

Für die Stelle gilt eine Ruhezeit von fünf Jahren, auch wenn das Grundstück verkauft wird. Der Käufer muss erfahren, wo und wann die Asche ausgebracht wurde und wie lange die Frist noch läuft. Wer den Garten als Ruhestätte vorsieht, sollte also an die Zeit danach denken: Irgendwann kann das Grundstück den Besitzer wechseln.

Wenn die Urne zu Hause bleibt

Rheinland-Pfalz erlaubt außerdem, die Urne daheim aufzubewahren. Übergeben wird sie nur an eine Person, die der Verstorbene vorher ausdrücklich benannt hat. Sie muss im häuslichen Umfeld einen würdevollen Platz bekommen. Weitergeben oder vererben lässt sich die Urne nicht. Kann die benannte Person sie nicht länger aufbewahren, wird die Asche auf einem Friedhof beigesetzt. In anderen Bundesländern gelten andere Gesetze. 

Wünsche rechtzeitig festhalten

Für Flussbestattung, private Ascheausbringung und Urnenaufbewahrung braucht es eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung. Außerdem muss der letzte Hauptwohnsitz des Verstorbenen in Rheinland-Pfalz gelegen haben. Auch für eine Tuchbestattung ohne religiösen Grund ist die Verfügung nötig. Nur bei der Waldbestattung auf einem anerkannten Friedhof ist sie nicht vorgeschrieben.

Die Verfügung darf formlos sein, muss den Wunsch aber eindeutig festhalten und eine verantwortliche Person benennen. Eine Mustervorlage bietet das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium. Entscheidend ist, dass die Angehörigen wissen, wo das Dokument liegt. Dann können sie im Sinne des Verstorbenen handeln und müssen nicht unter Zeitdruck rätseln, was er wohl gewollt hätte. red

Für weitere Infos: www.ruhewald-lahnhoehe.de und www.flussbestattungen-lahn.de.