Das Handy vibriert in der Mittelkonsole. Nur kurz schauen, wer geschrieben hat. Wenige Sekunden später piept es – allerdings ist es nicht das Smartphone, sondern das Auto. Es hat bemerkt, dass der Blick zu lange nicht auf der Straße lag.
Seit dem 7. Juli 2026 gelten in der EU erweiterte Anforderungen an Ablenkungswarner. „Advanced Driver Distraction Warning“, kurz ADDW, soll erkennen, wenn der Fahrer zu lange woanders hinschaut. Dafür kann eine Kamera beobachten, wohin der Blick wandert. Wer mehrere Sekunden nicht hinschaut, fährt praktisch blind. Ab 50 km/h muss das System bei längerer Ablenkung spätestens nach 3,5 Sekunden reagieren. Das klingt harmlos. Bei Tempo 100 legt ein Auto in dieser Zeit jedoch rund 97 Meter zurück. Erkennt das Auto die Ablenkung, muss es den Fahrer optisch und zusätzlich akustisch oder haptisch warnen. Wie, entscheidet der Hersteller. Je nach Fahrzeug lassen sich die Hinweise deaktivieren. Beim nächsten Start ist das System allerdings wieder aktiv.
Eine Kamera, die auf den Fahrer gerichtet ist, wirft Fragen auf: Erkennt mein Auto eigentlich, wer da sitzt? Die EU setzt Grenzen. Die Kamera darf feststellen, wohin jemand schaut. Das ADDW darf daraus aber keine biometrische Identität des Fahrers erstellen. Vereinfacht gesagt fragt der Müdigkeitswarner: Fährst du noch aufmerksam? ADDW interessiert etwas anderes: Schaust du überhaupt auf die Straße? red
