Noch knapp vier Wochen sparen

Mehrwertsteuer-Senkung macht den Traum vom neuen Auto zum Schnäppchenpreis wahr

05. Dezember 2020
Noch knapp vier Wochen sparen

Foto: bht2000 - stock.adobe.com

Der Countdown läuft: Noch bis zum Jahresende kann der Traum von neuen Auto zum Schnäppchenpreis wahr werden, denn bis zum 31. Dezember profitieren Käufer von der gesenkten Mehrwertsteuer auf 16 Prozent. Zahlreiche Fahrzeuge warten derzeit bei den hiesigen Autohändlern darauf, genau unter die sprichwörtliche Lupe genommen zu werden. Und ein Besuch beim Händler des Vertrauens lohnt sich in jedem Fall, denn der Preisvorteil in Höhe von drei Prozent kann sich durchaus mit drei- bis vierstelligen Summen bemerkbar machen.

Hinzu kommt, dass zahlreiche Händler aktuell mit weiteren Aktionen Lust auf einen Neuwagenkauf machen, denn so mancher Fahrzeughersteller schenkt seinen Kunden sogar die Mehrwertsteuer. Es empfiehlt sich somit, einen genauen Blick auf die umfangreichen Angebotspaletten einzelner Markenhändler zu werfen.

Generell gilt: Beim Autokauf hängt der jeweils richtige Steuersatz, also 19 oder 16 Prozent, vom Zeitpunkt ab, zu dem die Leistung erbracht wird, sprich das Auto an den Käufer übergeben wird. Keine Bedeutung haben das Datum der verbindlichen Bestellung, der Vertragsschluss, das Datum der Rechnungsstellung und wann die Rechnung bezahlt wird. Wenn das Auto zum Beispiel nach dem 1. Juli bestellt und vor dem 1. Januar 2021 geliefert wird, werden die Händler die Mehrwertsteuersenkung mit Sicherheit an die Kunden weitergeben. Der Verband der Deutschen Automobilindustrie als Vertreter zahlreicher Hersteller hat dies so angekündigt. Und was passiert, wenn der Neuwagen vor dem 1. Juli 2020 bestellt wurde? In der Praxis ist es üblich, dass im Kaufvertrag des Neuwagens der Nettopreis plus die gesetzlich gültige Umsatzsteuer ausgewiesen sind, und damit für den Verbraucher der zusätzlich angegebene Gesamt(brutto)preis vereinbart wird.
    


Wurde der Vertrag vor Bekanntwerden des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes noch mit 19 Prozent Umsatzsteuer geschlossen, empfehlen ADAC Juristen, sich an den Händler zu wenden und eine Vertragsanpassung im Wege der „ergänzenden Vertragsauslegung“ zu verlangen.

Wenn das Fahrzeug innerhalb zweiten Halbjahres bestellt und regulär erst nach dem 31. Dezember geliefert wird, werden wieder die 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnet. Wenn sich allerdings die Lieferung verzögert oder verspätet (was coronabedingt aktuell durchaus sein kann) empfiehlt es sich, mit dem Händler im Vertrag zu regeln, dass der Preis auch bei Lieferung nach dem 31. Dezember reduziert bleibt. Doch wie wirkt sich die Mehrwertsteuersenkung auf Leasingraten aus?

Leasinggeschäfte sind zeitlich begrenzte Dauerleistungen, die in der Regel in monatlichen Teilleistungen erbracht werden. Maßgebend ist der Steuersatz, der bei Beendigung des jeweiligen Leasingmonats gilt. Für die sechs Monate bis Ende 2020 sollte mit dem Leasinggeber Kontakt aufgenommen werden, damit die Leasingraten angepasst werden.

Unfall beim Restwertleasing

Geld der Versicherung steht dem Kunden zu

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Foto: privat

Wer mit seinem Leasingauto in einen Unfall verwickelt ist, muss für den gesunkenen Restwert des Fahrzeugs aufkommen. Im Gegenzug darf der Leasinggeber ihm nicht die Zahlungen der Versicherung vorenthalten, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun entschieden hat. In dem verhandelten Fall ging es um ein gewerblich geleastes Fahrzeug, das während der Vertragslaufzeit in zwei Unfälle verwickelt war. Der zuvor zwischen Leasingnehmer und -geber vereinbare Restwert konnte dadurch nicht erreicht werden. Grundsätzlich liege das Risiko beim Restwertleasing beim Kunden, so die Richter. Er muss auch für einen unverschuldet eingetretenen Wertverlust einstehen. Anders als in der Vorinstanz entschieden, steht dem Kunden laut BGH aber das von der Kfz-Versicherung für die Wertminderung gezahlte Geld zu. Fließe es nicht in die Reparatur des Autos, mindere es zum Vertragsende zumindest den Restwert-Anspruch. (Az. VIII ZR 48/18). Holger Holzer/SP-X