Mit dem privaten E-Auto am Treibhausgas-Quotenhandel beteiligen
Möglich wird diese neue Prämie durch den sogenannten Treibhausgas- (THG) Quotenhandel. Was viele E-Automobilisten nicht wissen: Rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge sind automatisch für diesen Quotenhandel qualifiziert. Das bedeutet, dass die entsprechenden Zertifikate an Firmen verkauft werden können, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Emissionen zu senken. Der E-Fahrzeug-Eigentümer benötigt zunächst nichts weiter als seinen Fahrzeugschein und den Nachweis, dass er der aktuelle Halter ist. Die überprüften Unterlagen werden beim Umweltbundesamt eingereicht, das die Belege und die eingesparten Emissionen zertifiziert und entsprechende Bescheinigungen ausstellt. Das Komfortabelste daran: Das Prozedere der Zertifizierung und des Verkaufs der Zertifikate muss der Autofahrer nicht selbst in die Hand nehmen.
Unkompliziert zur Prämie über das Autohaus
Denn um in den Genuss der Prämie zu kommen, kann sich der Halter an das Autohaus seines Vertrauens wenden. Experten beim Fahrzeughändler übernehmen dann die Antragstellung für ihn. Sie nutzen dafür einen digitalen Abwicklungsprozess, den das deutsche Kraftfahrzeuggewerbe mit den Energie-Experten der Zusammen-Stromen GmbH entwickelt haben. Viele Autohäuser nehmen bereits teil und bieten den Kunden die individuelle Vergütung der THG-Quote an. Diese haben dabei in vielen teilnehmenden Kfz-Betrieben die Wahl: Sie erhalten entweder nach erfolgreicher Antragstellung innerhalb von vier bis acht Wochen eine Barprämie oder können Sachleistungen wie Servicepakete, Gutscheine für Wallboxen oder vergleichbare Prämien nutzen. djd