
Die Gefahr allerdings, den Urlaub kurzfristig nicht antreten zu können, ist größer als sonst. Schließlich muss man bei einer Covid-19-Infektion oder wegen des Kontakts zu einer infizierten Person in Quarantäne. Die Urlauber müssen dann die Stornokosten der Reise tragen. Schutz bieten Versicherungen wie der „Reiseschutzbrief Corona“, über den man sich unter im Internet informieren kann. Der Schutzbrief, über den es im Internet umfassende Informationen gibt, tritt zudem ein, wenn man die Reise gar nicht erst antreten kann oder man bereits am Urlaubsort ist und den Urlaub abbrechen muss.
Diese Zusatzdeckung kann nur zusammen mit einer Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden, über die man das Risiko eines von Covid-19 unabhängigen Rücktrittsrisikos absichern kann. Wichtig ist, dass man sich spätestens 30 Tage vor Reisebeginn versichert. Bei Last-minute-Reisen ist es ausreichend, dies spätestens einen Tag nach der Buchung zu tun.